AGB

AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen

BrühBarista – Heike Szelinski

Stand: März 2022

Gegenstand 

BrühBarista bietet unterschiedliche Kurse rund um das Thema Kaffee an. Die Workshops werden in der Mörikestr. 23, 72762 Reutlingen durchgeführt.

 

Anmeldung 

Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch eine Anmeldung, die mündlich oder schriftlich per Post, E-Mail oder über das Online-Formular auf www.bruehbarista.de erfolgen kann. Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung per Post oder E-Mail.

 

Preis 

Es gilt der veröffentlichte oder mit dem Teilnehmer vereinbarte Preis. Rechtzeitig vor dem Kurs erhält dieser nach Zahlung der Kursgebühr eine Rechnung per Post oder E-Mail. (Ausnahme: sehr kurzfristige Anmeldungen, bei denen dann um Barzahlung oder Bezahlung per Überweisung bis zu drei Tage nach dem Seminar gebeten wird.)

 

Zahlung 

Sämtliche Zahlungen sind per Vorkasse ohne jeden Abzug unter Angabe des Vor-und Zunamens sowie den Tag der Buchung (TT.MM.JJJJ) zu entrichten. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu.

 

Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Sämtliche Leistungen des Veranstalters für Geschäftskunden verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

 

Absage der Teilnahme und Entschädigungen 

Sofern der Teilnehmer mindestens vierzehn Tage vor dem stattfinden des Seminars informiert wird, kann das gebuchte Seminar kostenlos verschoben werden.

 

Gemäß § 651 BGB hat BrühBarista bei einem Rücktritt von einer Kursbuchung Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

 

Die Entschädigung ist wie folgt gegliedert:

• bis zwei Wochen vor auftragsbestätigten Seminarbeginn 50% des gesamten Rechnungsbetrages

• bis sieben Tage vor auftragsbestätigten Seminarbeginn 80% des gesamten Rechnungsbetrages

• danach 100% des gesamten Rechnungsbetrages.

 

Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

 

Maximale Teilnehmerzahl 

Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 6 pro Kurs.

 

Leistungsumfang 

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer. Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Auf Wunsch erhält jeder Teilnehmer ein auf ihn persönlich ausgestelltes Zertifikat.

 

Teilnahmebedingungen 

Der Teilnehmer achtet eigenständig auf den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung durch Gewährleistung von Gesundheit, Nüchternheit und sittlichem Benehmen. Vor der Veranstaltung informiert der Teilnehmer den Veranstalter über gesundheitliche Probleme, Allergien und etwaige Erkrankungen.

 

Ist ein reibungsloser Ablauf nicht gewährt, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer aus oben genannten Gründen vom Kurs auszuschließen.

 

Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Beanstandungen sind dem Veranstalter unmittelbar noch während des Kursverlaufs anzugeben. Eine nachträgliche Beanstandung ist unzulässig und verwirkt, wie auch eine unterlassene Beanstandung, den Anspruch auf Minderung der Seminargebühr.

 

Gegen einen Unfall ist jeder Teilnehmer im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

 

Verschwiegenheitspflicht 

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

Haftung 

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters basieren.

 

Für alle Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

 

Die Haftung des Veranstalters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

 

Gerichtsstand 

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz von BrühBarista in Reutlingen.

 

Datenerfassung 

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen erfasst und gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

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